Information zur neuen Plattform „Whistleblowing“
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben „Hinweisgeberschutzgesetz - in Kraft getreten am 2. Juli 2023, bieten wir unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Partnern als neuen Service ein sogenanntes Hinweisgebersystem über unsere Plattform „Whistleblowing“ an. Darüber können Sie Hinweise auf gesetzliche oder ethische Missstände oder Fehlverhalten in unserem Unternehmen geben. Hinweise können unter Angaben Ihres Namens oder anonym abgegeben werden.
Hierunter fallen z.B. Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen Unternehmensrichtlinien, wie z. B. der nicht korrekte Umgang mit Gefahrstoffen oder der Missbrauch von Daten sowie Korruption oder Verstöße gegen Vorschriften der Arbeitssicherheit.
Die Meldung kann Verhaltensweisen von allen Beschäftigten und/oder von Dritten (externen Geschäftspartnern oder Dienstleistern) betreffen, die mit gesetzlichen Vorschriften, Unternehmensrichtlinien oder betrieblichen Regelungen nicht übereinstimmen oder gegen diese verstoßen.
Das Hinweisgebersystem kann dann genutzt werden, wenn andere Wege über Vorgesetzte oder verantwortliche Ansprechpartner fehlgeschlagen sind und/oder Sie Nachteile für sich beim Aufdecken des Verstoßes befürchten. Damit können Sie künftig eine vertrauliche und geschützte Meldung abgeben.
Was können Sie tun?
Werden Sie Zeuge eines „Fehlverhaltens“ oder bekommen Sie entsprechende Situationen auch nur beiläufig mit oder werden von einem Kollegen oder Vorgesetzten zu einer bestimmten Handlung gedrängt, können Sie über verschiedene Meldewege eine vertrauensvolle und geschützte Meldung abgeben. Dabei können Sie dies anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten machen.
Wie kann die Meldung abgegeben werden?
Sie haben die Wahl, ob Sie eine Meldung völlig anonym abgeben möchten oder freiwillig Angaben zu Ihrer Person machen.
Sie können gleich hier die Online-Plattform für die Abgabe eines Hinweises nutzen. Hinweis abgeben
Wie wird meine Meldung weiterbearbeitet?
Der Inhalt der Meldung inklusive dort benannter Personen wird stets vertraulich behandelt und nur an die Joh. Jean Weiler-Geschäftsführung zur weiteren Bearbeitung weitergegeben. Wird die Meldung anonym abgegeben, ist ein Rückschluss auf die Person des Hinweisgebers ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber sieht bei anonym abgegebenen Meldungen keine Pflicht zur Bearbeitung der eingehenden Hinweise vor. Joh. Jean Weiler behält es sich deshalb vor, anonym eingehende Hinweise nicht zu bearbeiten.
Jeder ernsthafte Hinweis wird jedoch geprüft und bearbeitet. Macht der Hinweisgeber Angaben zu seiner Person, erfolgt eine Herausgabe der gemeldeten Angaben inklusive Namen der Betroffenen an andere Stellen durch Joh. Jean Weiler nur dann, wenn dies durch Gerichte oder Behörden erzwungen wird oder der Betroffene eingewilligt hat. Wird die Meldung anonym abgegeben, ist die Herausgabe der Identität des Hinweisgebers auch bei Anforderung durch die Staatsanwaltschaft nicht möglich.
Freundliche Grüße
Joh. Jean Weiler GmbH & CO. KG